Hausordnung
Die Hausordnung des Museums für sächsische Fahrzeuge Chemnitz e.V. soll dazu dienen, den Besuch der Ausstellungen in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Die Hausordnung ist für alle BesucherInnen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen die BesucherInnen ihre Regelungen, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Sicherung der Ausstellungsobjekte und Verhalten der MuseumsbesucherInnen in den Räumen
1. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
2. Tiere dürfen nicht in das Museumsgebäude mitgenommen werden.
3. Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, größeren Rucksäcken und Tragetaschen größer als DIN A4 (ca. 20 x 30 x 10 cm) ist nicht gestattet.
4. Vorgenannte Gegenstände sowie Jacken und Mäntel müssen an der Garderobe abgelegt werden. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
5. Mobiltelefone sind in den Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
6. In den Ausstellungsräumen des Museums ist es nicht erlaubt, zu essen und zu trinken. Im gesamten Museum gilt ein Rauchverbot.
7. LehrerInnen, GruppenleiterInnen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden,verantwortlich. Kinder unter sechs Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Die Erwachsenen sind angewiesen, die Kinder unter ständiger Aufsicht zu halten.
8. Das Fotografieren und Filmen ist in den Ausstellungsräumen grundsätzlich gestattet.
9. Gegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir an der Kasse abzugeben.
10. Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall genutzt werden.
11. Die MuseumsbesucherInnen werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten ‐ ist in den Ausstellungsräumen außerhalb genehmigter Veranstaltungen nicht gestattet.
12. Die Museumsmitarbeiter und Vereinsmitglieder sind berechtigt, bei Diebstahlalarm die Ausgänge zu schließen und Kontrollen der Besucher vorzunehmen.
Eintrittspreise und Öffnungszeiten
1. Die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten des Museums für sächsische Fahrzeuge Chemnitz e.V. werden von der Museumsverwaltung gesondert festgelegt. Sie sind an der Kasse ausgeschildert.
2. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die BesucherInnen gesperrt werden.
Aufsichts‐ und Kassenpersonal
Das Aufsichts‐ und Kassenpersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung aufrechterhalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichts‐ und Kassenpersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichts‐und Kassenpersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch eine/n Beauftragte/n des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. BesucherInnen, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Aufsichts‐ und Kassenpersonals halten, kann darüber hinaus Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Die BesucherInnen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Eltern haften für ihre Kinder. Gültigkeit Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt in der aktuellen Fassung im Eingangsbereich des Museumsgebäudes aus. Außerdem kann sie bei der Museumsverwaltung während der Geschäftszeiten und auf der Homepage des Museums eingesehen werden. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein,so wird dadurch die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen nicht berührt.
Chemnitz, den 29. Juli 2020
Ludwig Karsch, Vereinsvorsitzender